Die EU Kommission hat heute einen zeitlich befristeten Beihilferahmen für die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieg beschlossen. Der „befristete Sonderrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland („Temporary Crisis Framework“)“, wie es in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums heißt, soll bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden. Der Beihilferahmen gilt rückwirkend ab 1. Februar 2022, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Beschluss der EU Kommission: „Der neue Beihilferahmen der EU ist sehr wichtig, damit wir Unternehmen schneller und effektiver unterstützen können, die, die durch den Angriffskrieg Russlands wirtschaftlich betroffen sind. Ich danke der Europäischen Kommission, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten so schnell Lösungsansätze erarbeiten konnte. Auch hierbei haben wir wieder den großen Zusammenhalt zwischen Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten in dieser schwierigen Zeit gespürt.“

Der Beihilferahmen sieht laut BMWi insbesondere folgende Optionen vor:

  • Beihilfemaßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für von der Krise betroffene Unternehmen in Form von direkten Zuschüssen (Kleinbeihilfen), Bürgschaften/Garantien
  • sowie Darlehen und Beihilfemaßnahmen wie direkte Zuschüsse und Steuervorteile für Unternehmen zum Ausgleich der gestiegenen Gas- und Energiepreise.

Natürlich mögen diese Maßnahmen wichtig erscheinen. Doch sie werfen immer mehr die Frage auf, ob Deutschland und die Europäische Union nicht etwa dadurch eine Vollkasko-Mentalität fördern, indem von Krise zu Krise immer mehr Geld ausgeschüttet wird. Das Problem ist: Irgendwer wird irgendwann die Zeche dafür zahlen müssen. Und das werden am Ende vermutlich wir alle sein.