Das deutsche Steuerrecht hat ein Relikt aus den 1950er-Jahren, das seit Jahrzehnten für hitzige Debatten sorgt: das Ehegattensplitting. Für die einen ist es der verdiente Schutz der Ehe, für die anderen eine gigantische Bremse für die Erwerbstätigkeit von Frauen.
Jetzt kommt frischer Wind in die Diskussion – und zwar mit geballter wissenschaftlicher Expertise. In einem offenen Brief an die Bundesregierung hat eine Gruppe namhafter Ökonom*innen und Jurist*innen einen konkreten Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Die Kernbotschaft: Weg vom starren Vollsplitting, hin zu einer gezielten Förderung dort, wo sie wirklich gebraucht wird – bei den Familien und Kindern.
Zu den Initiatorinnen gehören Schwergewichte der deutschen Wirtschaftsforschung: Monika Schnitzer (Vorsitzende der Wirtschaftsweisen), Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des WZB) und Katharina Wrohlich (Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin). Unterstützt wird der Vorstoß von fast der gesamten Riege führender Köpfe der deutschen Ökonomie- und Jura-Landschaft.
Warum diese Reform gerade jetzt dringender ist denn je und wie das neue Modell im Detail aussieht, dröseln wir in diesem Artikel auf.
Das Problem: Warum das aktuelle System nicht mehr in die Zeit passt
Unter dem aktuellen System des Vollsplittings wird das Einkommen eines verheirateten Paares zusammengerechnet, halbiert, versteuert und der Betrag dann wieder verdoppelt. Das führt dazu, dass der steuerliche Vorteil des Ehegattensplitting umso höher ausfällt, je weiter die Einkommen der beiden Partner auseinanderliegen.
Das Problem beim Ehegattensplitting: In den allermeisten Fällen verdient der Mann mehr und die Frau arbeitet in Teilzeit oder gar nicht. Durch die Steuerklassenkombination III und V wird das Einkommen der Frau (als Zweitverdienende) ab dem ersten Euro extrem hoch versteuert.
„Eine Reform des Ehegattensplittings sollte dringend angegangen werden. Dadurch würde eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit für viele verheiratete Frauen finanziell attraktiver.“
– Prof. Dr. Katharina Wrohlich (DIW Berlin)
Neben dem gleichstellungspolitischen Argument drängt vor allem ein wirtschaftliches Problem: der demografische Wandel und der akute Fachkräftemangel. Deutschland kann es sich schlicht nicht mehr leisten, das Erwerbspotenzial gut ausgebildeter Frauen durch Fehlanreize im Steuerrecht künstlich zu bremsen.
Zudem fördert das aktuelle System die Ehe an sich – völlig unabhängig davon, ob Kinder im Spiel sind. Dabei sind es meistens die Kinder, die dazu führen, dass Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren und finanzielle Einbußen erleiden.
Der Reformvorschlag: Begrenztes Realsplitting statt Vollsplitting
Die Wissenschaftler*innen schlagen ein Modell vor, das einen eleganten Mittelweg geht: Es schafft das Splitting nicht komplett ab, sondern ersetzt das Vollsplitting beim Ehegattensplitting durch ein begrenztes Realsplitting.
Das bedeutet konkret:
- Das Einkommen wird nicht mehr pauschal zusammengerechnet und halbiert.
- Die gegenseitige Unterhaltspflicht in der Ehe wird aber weiterhin steuerlich anerkannt.
- Der höherverdienende Partner kann künftig einen festen Höchstbetrag von bis zu 13.805 Euro von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen und auf den anderen Partner übertragen.
- Der geringer verdienende Partner muss diesen Übertragungsbetrag dann als sonstige Einkünfte versteuern.
Dieses Prinzip orientiert sich an den bereits existierenden Regeln für den Unterhalt zwischen geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren. Der Vorteil: Die Ehe bleibt als Verantwortungsgemeinschaft steuerlich geschützt, aber extreme Steuervorteile bei riesigen Einkommensunterschieden gehören der Vergangenheit an.
Perspektivisch soll dieser Übertragungsbetrag an den steuerlichen Grundfreibetrag (der für 2026 bei 12.348 Euro liegt) gekoppelt werden. Sobald dieser die Marke von 13.805 Euro knackt, wandert der Übertragungsbetrag automatisch mit nach oben.
Die Familienkomponente: Das Geld wandert zu den Kindern
Ein entscheidender Punkt des Vorschlags ist die Aufkommensneutralität. Die Reform soll kein Sparprogramm für den Bundeshaushalt sein. Jeder Euro, den der Staat durch die Begrenzung des Splittingvorteils einnimmt, soll direkt wieder an Familien mit Kindern zurückgegeben werden.
Das Geld soll für eine massive Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag genutzt werden:
| Leistung | Status quo (vorgesehen für 2026) | Nach dem Reformvorschlag | Veränderung |
| Kindergeld (pro Kind/Monat) | 259 Euro | 316 Euro | + 22 % |
| Kinderfreibetrag (inkl. Betreuung/Erziehung/Ausbildung) | 9.756 Euro | 11.902 Euro | + 22 % |
Das ist ein echter Paradigmenwechsel: Die Förderung ist nicht mehr an den Trauschein gekoppelt, sondern an die tatsächliche Existenz von Kindern. Davon profitieren auch Alleinerziehende und unverheiratete Eltern, die im aktuellen System leer ausgehen.
Die Gewinner und Verlierer der Reform
Wer profitiert von diesem Umbau und wer muss tiefer in die Tasche greifen? Die Initiator*innen haben das Modell simulieren lassen. Die Ergebnisse zeigen klare Verteilungseffekte:
- Paare mit Kindern gewinnen im Durchschnitt 585 Euro pro Jahr.
- Alleinerziehende werden um durchschnittlich 417 Euro pro Jahr entlastet.
- Paare ohne Kinder (mit stark ungleichen Einkommen) verlieren im Schnitt 316 Euro pro Jahr.
Sozialpolitisch ist die Reform bemerkenswert treffsicher: Die acht unteren Einkommensdezile (also 80 Prozent der Haushalte) werden im Durchschnitt entlastet. Eine höhere Steuerlast tragen unterm Strich lediglich die obersten zwei Einkommensdezile, sprich die einkommensstärksten Haushalte des Landes.
Der Effekt auf den Arbeitsmarkt: 49.000 neue Vollzeitkräfte
Da sich Mehrarbeit für Zweitverdienende durch die Reform sofort im Portemonnaie bemerkbar macht, rechnen die Ökonomen mit einem spürbaren Schub für den Arbeitsmarkt.
Die Simulationen prognostizieren ein zusätzliches Arbeitsangebot von rund 49.000 Vollzeitäquivalenten. Wenn also viele Frauen ihre Arbeitszeit von Minijobs auf Teilzeit oder von Teilzeit auf Vollzeit aufstocken, entspricht das dem Effekt von 49.000 neuen Vollzeitkräften. Das ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel und stärkt gleichzeitig die eigene Altersvorsorge dieser Frauen.
Vertrauensschutz: Wie der Übergang gelingen soll
Da viele Paare ihr Lebensmodell und ihre langfristigen Finanzplanungen im Vertrauen auf das aktuelle Steuerrecht und das Ehegattensplitting gestaltet haben, schlagen die Wissenschaftler*innen einen gestaffelten Bestandsschutz vor. Gerade für Paare, die schon sehr lange verheiratet sind und ihre Erwerbsbiografie kurz vor der Rente nicht mehr grundlegend ändern können, soll es Abfederungen geben.
- Die 20-Jahre-Regel: Paare, die zum Stichtag der Reform länger als 20 Jahre verheiratet sind, erhalten einen Bonus.
- Für jedes Ehejahr jenseits der 20 Jahre erhöht sich der maximale Übertragungsbetrag um 500 Euro.
- Der Deckel für diesen erweiterten Bestandsschutz liegt bei 18.805 Euro.
Die Ökonomen spielen hier allerdings mit offenen Karten: Ein solcher Bestandsschutz kostet Geld. In der Übergangsphase, in der die positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt noch nicht voll greifen, könnte die Reform den Staat zunächst rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Angesichts der langfristigen Vorteile für die Wirtschaft und die soziale Absicherung der Frauen sei dies jedoch eine politisch absolut vertretbare Investition.
Fazit: Ein durchdachter Schritt in die Moderne
Der Vorstoß dieser prominenten Expertengruppe zeigt: Eine Reform des Ehegattensplittings muss kein politisches Minenfeld sein, bei dem Familien am Ende draufzahlen. Indem das Vollsplitting begrenzt und das freiwerdende Geld eins zu eins in Kindergeld und Kinderfreibeträge gesteckt wird, entsteht ein System, das moderner, gerechter und wirtschaftlich klüger ist.
Es schützt die Ehe als Verantwortungsgemeinschaft, belohnt die eigene Erwerbsarbeit und investiert dort, wo die Zukunft des Landes liegt: bei den Kindern. Nun liegt der Ball im Spielfeld der Politik.