Unter dem Thema Unerlaubte Geschäfte hat die BaFin heute eine kleine, aber ziemlich klare Nachricht gebracht. Die BaFin ordnet die Einstellung des CHECK24 Versicherungsgeschäfts an, heißt es dort. Mit Bescheid vom 5. August 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München, aufgegeben, das Versicherungsgeschäft einzustellen.

Die BaFin schreibt in ihrer kurzen Mitteilung: „Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH versprach Kreditkunden, die sie über ihre Internet-Plattform an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten. Hiermit betreibt das Unternehmen das Versicherungsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Nach Angaben der BaFin ist der Bescheid bestandskräftig.