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Höhere Freigrenzen beim P-Konto ab Juli 2025 stärken Schuldner

Höhere Freigrenzen beim P-Konto kommen! Gute Nachrichten für Millionen von Bankkunden in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2025 treten umfassende Änderungen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft, die Schuldnern spürbar mehr finanziellen Spielraum verschaffen. Der Bankenverband hat hierzu aktuelle Informationen veröffentlicht, die eine Erhöhung der monatlichen Freigrenzen bestätigen und somit eine wichtige Entlastung für Menschen in finanziellen Engpässen darstellen.

Doch was ist ein P-Konto überhaupt?

Das P-Konto, eine essenzielle Einrichtung für Bürger, deren Konten von Pfändungen betroffen sind, ermöglicht es, trotz finanzieller Schwierigkeiten die notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens wie Miete, Strom oder Versicherungen zu bestreiten. Der große Vorteil: Im Gegensatz zu früheren Regelungen müssen Schuldner keine aufwendigen Freigaben einzelner Gutschriften mehr bei Gericht beantragen. Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist dabei unkompliziert und erfolgt durch eine einfache Beantragung bei der Hausbank oder Sparkasse. Sobald das Konto umgewandelt ist, kann der Kontoinhaber im Rahmen der festgelegten monatlichen Freibeträge über sein Guthaben verfügen.

Spürbare Erhöhung des Grundfreibetrags

Die wichtigste Neuerung ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Ab dem 1. Juli 2025 sind auf P-Konten monatlich 1.560 Euro automatisch vor Pfändungen geschützt. Dieser Betrag gilt für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen und tritt in Kraft, sofern ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Diese deutliche Anhebung bietet eine verbesserte Absicherung für grundlegende Lebenshaltungskosten.

Höhere Freibeträge für Familien und besondere Leistungen

Für unterhaltspflichtige Personen, die beispielsweise eine Familie versorgen, gelten weiterhin höhere Freibeträge. Der Gesetzgeber berücksichtigt hierbei die besonderen finanziellen Belastungen. So erhöht sich der Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person um zusätzliche 585,23 Euro pro Monat. Für die zweite bis maximal fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils weitere 326,04 Euro hinzu. Um diese erhöhten Freibeträge in Anspruch nehmen zu können, ist eine entsprechende Bescheinigung bei der Bank vorzulegen.

Diese Nachweise erhalten Schuldner in der Regel kostenlos von ihrem Arbeitgeber, Sozialleistungsträgern (wie dem Jobcenter), der Familienkasse oder gemeinnützigen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Auch Anwälte oder Steuerberater können entsprechende Bescheinigungen ausstellen, wobei hierbei Gebühren anfallen können.

Höhere Freigrenzen beim P-Konto: Automatische Anpassungen und Ausnahmen

Neben den allgemeinen Erhöhungen sind auch weiterhin bestimmte Leistungen explizit vor Pfändungen geschützt. Dazu gehören Kindergeld und Kinderzuschläge, Leistungen zum Ausgleich von Körperschäden sowie bestimmte einmalige Sozialleistungen wie die Erstausstattung nach Geburt oder Unterstützung für Klassenfahrten.

Die jährliche Anhebung der Pfändungsfreigrenzen, die seit 2021 jeweils zum 1. Juli erfolgt, wird grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen keine neuen Nachweise eingereicht werden müssen, um von den höheren Freibeträgen zu profitieren. Eine Ausnahme bildet jedoch der Fall, dass der unpfändbare Betrag individuell von einem Gericht oder einem vollstreckenden öffentlichen Gläubiger, wie etwa dem Finanzamt, festgelegt wurde. In solchen Situationen ist es unerlässlich, dass Schuldner schnellstmöglich beim Vollstreckungsgericht oder Gläubiger beantragen, den Beschluss abzuändern und die neuen, höheren Freigrenzen zu berücksichtigen. Andernfalls bleiben die alten Beschlüsse und Bescheide so lange gültig, bis dem Kreditinstitut eine anderslautende Entscheidung zugeht.

Einfache Umwandlung und transparente Kosten

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist unkompliziert und kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Sobald die Umstellung abgeschlossen ist, kann der Schuldner im Falle einer Pfändung frei über das geschützte Guthaben verfügen, was Überweisungen, Lastschrifteinlösungen und Bargeldabhebungen einschließt. Die Umwandlung selbst ist gebührenfrei, für die eigentliche Kontoführung können jedoch weiterhin Kosten anfallen, ähnlich wie bei einem regulären Girokonto.

Diese umfassenden Anpassungen unterstreichen das Bestreben, Schuldnern in Deutschland eine bessere finanzielle Grundlage zu sichern und ihnen die Bewältigung des Alltags trotz Pfändungen zu erleichtern.

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