Das Gegenparteirisiko (Counterparty Risk) bezeichnet die Gefahr, dass ein Vertragspartner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder will, etwa bei der Rückzahlung von Krediten, Staatsanleihen oder der Herausgabe verwahrter Vermögenswerte. Nahezu jedes klassische Finanzprodukt im heutigen Bankensystem basiert auf einem Zahlungsversprechen: Ein Bankguthaben ist rechtlich gesehen ein Kredit an die Geschäftsbank, eine Staatsanleihe ist ein Kredit an einen Staat. Gerät der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten oder verhängt er politische Sanktionen, realisiert sich das Gegenparteirisiko und der Gläubiger erleidet Verluste. Physisches Gold im eigenen Tresor sowie Bitcoin in Eigenverwahrung zeichnen sich dadurch aus, dass sie kein Gegenparteirisiko besitzen, da ihr Wert nicht von der Zahlungsfähigkeit oder Erlaubnis einer dritten Instanz abhängt.